, Hässig Toni

Seniorenrat SG fordert kohärente Alterspolitik: «Alter ist mehr als Pflege»

Der Kantonale Seniorinnen- und Seniorenrat St. Gallen nutzte den Austausch mit Gesundheitsdirektor Bruno Damann und Generalsekretärin Nadia Hafner für eine grundsätzliche Diskussion über die kantonale Alterspolitik. Im Zentrum standen die Umsetzung der Spezialpflege, betreutes Wohnen und der Fachkräftemangel.

Alterspolitik bleibt auf zwei Departemente verteilt

Bereits zu Beginn machte Regierungsrat Bruno Damann auf die Zuständigkeiten aufmerksam: Die eigentliche Alterspolitik bearbeitet weiterhin das Departement des Innern (DI), während das Gesundheitsdepartement (GD) für die medizinische Akutversorgung (Spitäler, Rehabilitation, Psychiatrie), die spitalexterne Pflege (SPITEX) und seit Anfang 2025 nebst der ambulanten auch für die stationäre Langzeitpflege verantwortlich ist. Genau diese interdepartementale Aufteilung kritisiert der Seniorenrat seit Jahren. Präsidentin Christa Köppel betonte erneut, dass Alter weit mehr umfasse als Pflege. Gleichzeitig gehöre die Pflege selbstverständlich zu einer umfassenden Alterspolitik.

«Spezialpflege» soll gezielt gebündelt werden

Die Spezialpflege wird seit 2025 aufgebaut und ab 2027 mit ersten Leistungserbringenden umgesetzt. Dafür stehen jährlich 2,8 Millionen Franken zur Verfügung. Die etwa 100 Plätze wurden vom GD bereits vor den Sommerferien ausgeschrieben. Damann erläuterte, dass «Spezialpflege» nur für klar definierte Krankheitsbilder, bzw. hochkomplexe pflegerische Situationen aus den Bereichen Hochkomplexpflege, spezialisierte Palliative Care und Gerontopsychiatrie vorgesehen sei. Angebote würden bewusst auf wenige Institutionen konzentriert, da dafür speziell ausgebildetes Personal und eine spezielle Infrastruktur notwendig seien. Die Hospize in St. Gallen und Werdenberg sind Teil dieses Angebots.

Der Seniorenrat begrüsst zwar den Ausbau, fordert jedoch klare Abgrenzungen zwischen «Spezialpflege» und regulärer Langzeitpflege. Im Kanton St. Gallen müssen die kantonal anerkannten Alters- und Pflegeheime nämlich die Pflege bis zur höchsten Stufe sicherstellen, damit die Bewohnenden bis an ihr Lebensende in der gewählten Institution bleiben können (Pflegegarantie). Deshalb müsse transparent sein, wann ein Heimwechsel in eine Spezialpflegeeinrichtung notwendig werde. Ein solcher Wechsel sei meist endgültig und für Betroffene einschneidend.

35 Pflegeheime besucht

Seit der Übernahme der Langzeitpflege per Januar 2025 hat das Gesundheitsdepartement 35 Pflegeheime besucht, mit positiver Bilanz, so Bruno Damann. Die Heime seien sehr unterschiedlich – von modernen Neubauten bis zu älteren Einrichtungen –, das Qualitätsniveau sei jedoch insgesamt hoch. Auffällig seien dagegen die teilweise erheblichen Unterschiede bei den Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner. Mit den Besuchen wolle das Departement vor allem erfahren, welche Erwartungen die Institutionen an den Kanton hätten und wo Handlungsbedarf bestehe.

Betreutes Wohnen braucht klare Standards

Ein weiteres Thema war das betreute Wohnen. Damann sprach sich dafür aus, die dazugehörenden Pflegeleistungen stärker direkt über die oft angegliederten Pflegeheime und weniger über Externe anzubieten. Dies ermögliche es Bewohnerinnen und Bewohnern, auch bei steigendem Pflegebedarf möglichst lange in ihrer vertrauten Wohnumgebung bleiben zu können. Während betreutes Wohnen bei Pflegeheimen dem GD untersteht, unterstehen externe Anbieter weiterhin der Verantwortung des DI.

Für den Seniorenrat ist diese Trennung wenig überzeugend. Christa Köppel kritisierte, dass unter dem Begriff «betreutes Wohnen» millerweile sehr unterschiedliche Angebote entstünden. Gerade angesichts der wachsenden Nachfrage durch die Babyboomer brauche es verbindliche Qualitätsstandards und eine kantonale Strategie. Damann räumte ein, dass eine Zusammenführung der alterspolitischen Themen in einem Departement aus fachlicher Sicht sinnvoll wäre. Politisch sei eine solche Lösung derzeit jedoch noch nicht möglich.

Fachkräftemangel bleibt grösste Herausforderung

Als grösste Herausforderung bezeichnete der Gesundheitsdirektor den Fachkräftemangel – sowohl in der Pflege als auch bei den Hausärztinnen und Hausärzten. Die Ausbildungsoffensive im Rahmen der Pflegeinitiative verlaufe erfolgreich. Ziel sei, dass künftig rund die Hälfte der Fachangestellten Gesundheit (FaGe) eine höhere Ausbildung absolvieren. Gleichzeitig müssten Pflegefachpersonen länger im Beruf gehalten werden.

Auch bei der ärztlichen Versorgung laufen verschiedene Projekte. Das erfolgreiche Hausarzt- Curriculum habe dazu geführt, dass mehr als die Hälfte der Absolventinnen und Absolventen im Kanton St. Gallen eine Praxis eröffnet hätten. Der Medical Master soll ab 2030 mit der neuen alleinigen Zuständigkeit der Uni Zürich und einem Ableger Ost neu organisiert und die Zahl der Studienplätze von heute 40 auf 100 erhöht werden. Die Herausforderung sei hier ein genügendes Angebot an Assistenzstellen.

Ambulant vor stationär

Die Gesundheitsversorgung muss sich in den kommenden Jahren noch stärker in Richtung «ambulant vor stationär» entwickeln, sagte Damann, was aber den Ausbau der Spitex erfordere. Mit dem neuen Gesundheitsgesetz soll deshalb die integrierte Versorgung gefördert werden. Ein bereits vorbereitetes Pilotprojekt soll den Weg zu optimal koordinierten Übergängen zwischen Akutspital, Rehabilitation, Geriatrie und Pflegeheim aufzeigen. Ziel ist es, Patientinnen und Patienten nach einem Spitalaufenthalt schneller wieder nach Hause zurückzuführen und gleichzeitig Kosten zu senken. Vorgesehen ist eine Anschubfinanzierung mit einer Million Franken jährlich für innovative Versorgungsprojekte.

Schlechte finanzielle Perspektiven

Mit Sorge blickt das Gesundheitsdepartement auf die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS). Ab 2028 rechnet der Kanton mit Mehrkosten zwischen 30 und 50 Millionen Franken. Ab 2032 müsse zudem die Finanzierung der Pflegeleistungen zwischen Kanton und Gemeinden vollständig neu geregelt werden.

Aktuell leben viele Menschen mit relativ geringem Pflegebedarf in Pflegeheimen. Auch diesbezüglich muss künftig stärker geprüft werden, welche Leistungen ambulant erbracht werden können. Ziel ist eine Belegung der Betten auf höheren Pflegestufen. Der Seniorenrat regt dazu eine versorgungspolitische Diskussion mit den Gemeinden an und ist sich mit dem GD einig, dass der Personalmangel im ambulanten Bereich und die Finanzierung grosse Herausforderungen bedeuten.
«Und irgendwann wird uns das Geld auch im Bereich der Ergänzungsleistungen fehlen», so Bruno Damman. «Ich gehe davon aus, dass wir mit der heute hohen Wohnqualität in unseren Pflegeheimen zurückrudern müssen. Es braucht nicht auf jeder Etage eine Badewanne, die vorgegebenen Zimmergrössen stehen einem sparsamen Bauen im Weg, und wir werden wieder über Doppelzimmer nachdenken müssen. Wir können uns das einfach nicht mehr leisten». Für den Seniorenrat ist Letzteres unvorstellbar: Christa Köppel wies auf die Rückkehr zur Zweiklassenpolitik hin: «Unsere Generation geht sicher nicht wieder in Doppelzimmer». Für Bruno Damann ist klar: «Wir sind finanziell am Anschlag, der Tag kommt, an dem wir die Taxen nicht mehr erhöhen können».

Angehörigenpflege und Sterbehilfe

Der Seniorenrat begrüsst grundsätzlich die Unterstützung pflegender Angehöriger, fordert aber klare gesetzliche Regeln, um Missbrauch durch einzelne private Anbieter zu verhindern. Das revidierte Gesundheitsgesetz soll hierfür neue Grundlagen schaffen.

Beim assistierten Suizid sieht der Seniorenrat ebenfalls Handlungsbedarf. Heute werde das Thema von den Pflegeinstitutionen sehr unterschiedlich gehandhabt und die Entscheidungskompetenzen sind oft auf einer falschen Stufe angesiedelt. Für Christa Köppel gehört eine kantonale Regelung zwingend in die laufende Revision des Gesundheitsgesetzes. Damann verwies darauf, dass die Heime zumindest transparent deklarieren müssten, ob sie assistierten Suizid zulassen oder nicht.

Seniorenrat fordert Gesamtstrategie

Der Austausch mit der Spitze des Gesundheitsdepartements war vielfältig und kompetent. Bruno Damann sagte es abschliessend nochmals unmissverständlich, dass die Alterspolitik nicht beim GD sondern beim DI angesiedelt ist. Für den Seniorenrat zeigte das Gespräch aber erneut, dass die Herausforderungen des demografischen Wandels nicht isoliert betrachtet werden können. Pflege, Wohnen, medizinische Versorgung, soziale Teilhabe und Finanzierung seien eng miteinander verknüpft. Die Forderung bleibt deshalb bestehen: Der Kanton braucht eine kohärente Alterspolitik aus einer Hand. Mit der aktuellen Aufteilung der Zuständigkeiten auf zwei Departemente können wichtige Zukunftsfragen nicht gesamtheitlich gelöst werden. Für Bruno Damann ist es eine Frage der politischen Machbarkeit; es sei zielführender, einzelne Schritte zu machen als gar nichts zu tun. Derzeit stehe für das GD die Umsetzung der «Spezialpflege» und die Einführung des neuen Gesundheitsgesetzes im Vordergrund. Diesbezüglich hat der Seniorenrat bereits zu einem früheren Zeitpunkt deponiert, dass der Begriff Pflegeheim nicht mehr zeitgemäss und durch Pflegeinstitution zu ersetzen ist.